Geringfügig angestellt: Was du wissen musst

Studierende in Österreich greifen häufig auf geringfügige Beschäftigungen zurück, um neben dem Studium Geld zu verdienen, ohne dabei zu stark zeitlich eingebunden zu sein.

Diese Arbeitsform bietet viele Vorteile, birgt jedoch auch einige rechtliche und steuerliche Besonderheiten, die beachtet werden sollten. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über eine geringfügige Beschäftigung neben dem Studium wissen musst.


Was ist eine geringfügige Beschäftigung?

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn dein monatliches Einkommen die sogenannte Geringfügigkeitsgrenzenicht übersteigt. Im Jahr 2024 beträgt diese Grenze 500,91 Euro pro Monat (Stand: November 2024). Arbeitest du mehrere Monate geringfügig, sollte dein Durchschnittsgehalt pro Monat diese Grenze ebenfalls nicht überschreiten.

Tipp: Diese Grenze wird jährlich angepasst, daher lohnt es sich, regelmäßig nachzuschauen, ob sich Änderungen ergeben haben.


Rechtliche Rahmenbedingungen

  1. Arbeitsvertrag und Rechte:
    • Als geringfügig Beschäftigte*r hast du in der Regel Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
    • Du hast Anspruch auf Urlaubszeit (5 Wochen pro Jahr) und bist durch das Angestelltengesetz geschützt.
  2. Sozialversicherung:
    • Bei einer geringfügigen Beschäftigung bist du automatisch unfallversichert, jedoch nicht kranken- oder pensionsversichert.
    • Wenn du dennoch krankenversichert sein möchtest, kannst du dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden. Die Kosten hierfür betragen aktuell rund 70 Euro monatlich.
  3. Mehrere geringfügige Jobs:
    • Nimmst du mehrere geringfügige Beschäftigungen gleichzeitig an, wird das Gesamteinkommen addiert. Überschreitet dieses die Geringfügigkeitsgrenze, fallen Sozialversicherungsbeiträge an.

Steuern und Abgaben

Geringfügig Beschäftigte zahlen in der Regel keine Lohnsteuer, da das Einkommen unterhalb der steuerlichen Freigrenze bleibt. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen:

  • Überschreitest du mit deinem Einkommen aus mehreren Jobs oder anderen Einkünften die jährliche Steuerfreigrenze von 12.000 Euro, musst du Einkommenssteuer zahlen.
  • Dein Arbeitgeber zahlt für dich Beiträge zur Unfallversicherung sowie eine sogenannte Dienstgeberabgabe (ca. 16,4 % deines Gehalts).

Hinweis: Da die meisten Studierenden aufgrund des geringen Einkommens keine Steuerpflicht haben, bleibt das Netto in der Regel gleich dem Bruttolohn.


13. und 14. Gehalt – Anspruch als geringfügig Beschäftigte*r?

Geringfügig Beschäftigte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein 13. und 14. Gehalt (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld). Viele Arbeitgeber zahlen diese Sonderzahlungen dennoch freiwillig, daher lohnt es sich, dies im Arbeitsvertrag zu prüfen oder im Vorstellungsgespräch anzusprechen.


Vorteile einer geringfügigen Beschäftigung

  • Flexibilität: Ideal für Studierende, da die Arbeitszeiten oft flexibel gestaltet werden können.
  • Keine hohe Steuerbelastung: Geringfügig Beschäftigte zahlen meist keine Lohnsteuer.
  • Arbeitsrechtlicher Schutz: Du hast Anspruch auf Urlaub und bist unfallversichert.

Was du sonst beachten solltest

  • Familienbeihilfe: Wenn du geringfügig beschäftigt bist, hat das keine Auswirkungen auf deinen Anspruch auf Familienbeihilfe – solange du die Altersgrenze und Studienfortschrittsnachweise erfüllst.
  • Selbstständigkeit prüfen: Manchmal kann es sich lohnen, eine selbstständige Tätigkeit anzumelden, insbesondere wenn du nebenbei freiberuflich arbeitest. Dies bringt jedoch andere Verpflichtungen mit sich (z. B. Umsatzsteuer).

Fazit

Eine geringfügige Beschäftigung ist eine attraktive Möglichkeit für Studierende in Österreich, neben dem Studium Geld zu verdienen. Dabei bleibt man weitgehend steuerfrei und flexibel, muss jedoch die Geringfügigkeitsgrenze sowie die Regelungen zu Sozialversicherung und Zusatzjobs im Blick behalten. Prüfe unbedingt deinen Arbeitsvertrag und kläre offene Fragen zu Sonderzahlungen direkt mit deinem Arbeitgeber.

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