Kündigung: Rechte, Pflichten und worauf du achten musst

Eine Kündigung – ob durch dich oder durch den Arbeitgeber – ist ein großer Schritt. Damit alles korrekt und fair abläuft, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen.

In diesem Artikel erklären wir dir, wie eine Kündigung funktioniert, welche Fristen gelten, welche Formvorschriften zu beachten sind und was du bei einer einvernehmlichen Auflösung oder Kündigungsschutz beachten solltest.


📌 Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und einvernehmlicher Auflösung?

In Österreich gibt es mehrere Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis zu beenden:

  • Kündigung: Eine Seite – entweder Arbeitnehmer*in oder Arbeitgeber – beendet das Dienstverhältnis einseitig unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

  • Einvernehmliche Auflösung: Beide Seiten einigen sich einvernehmlich auf das Ende des Arbeitsverhältnisses – ohne Frist, zu einem gemeinsam bestimmten Datum.

  • Entlassung oder Austritt: Eine sofortige Beendigung aus wichtigem Grund, meist bei schweren Pflichtverletzungen (z. B. Diebstahl, Arbeitsverweigerung).


📅 Welche Kündigungsfristen gelten in Österreich?

Wenn du selbst kündigst (Arbeitnehmerkündigung)

  • Frist: Ein Monat, wenn im Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag nichts anderes steht.

  • Kündigungstermin: Immer zum Monatsletzten möglich.

  • Form: Am besten schriftlich (nicht verpflichtend, aber empfohlen).

💡 Tipp: Überprüfe deinen Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag – dort können andere Fristen geregelt sein!

Wenn dir gekündigt wird (Arbeitgeberkündigung)

  • Die Frist richtet sich nach dem Dienstalter (lt. § 20 Angestelltengesetz):

    • 0–2 Jahre: 6 Wochen

    • 3 Jahre: 2 Monate

    • 5 Jahre: 3 Monate

    • 15 Jahre: 4 Monate

    • 25 Jahre: 5 Monate

  • Kündigungstermin: Grundsätzlich nur zum Quartalsende, außer der Vertrag erlaubt auch Monatsende.

🔍 Wichtig: Für Arbeiter*innen gelten oft kürzere Fristen laut Kollektivvertrag!


✍️ Formvorschriften – mündlich oder schriftlich?

Rein rechtlich ist eine Kündigung auch mündlich gültig – aber:
Schriftlich ist dringend zu empfehlen, um Missverständnisse zu vermeiden.

In manchen Branchen oder laut Arbeitsvertrag ist eine schriftliche Kündigung verpflichtend – prüfe das unbedingt vorher!


👫 Einvernehmliche Auflösung: Was beachten?

Wenn du gemeinsam mit dem Arbeitgeber das Dienstverhältnis beendest, nennt man das einvernehmliche Auflösung.

  • Kein Kündigungsschutz, keine Frist notwendig

  • Muss freiwillig erfolgen – du kannst dazu nicht gezwungen werden!

  • Unbedingt schriftlich festhalten, mit Unterschrift beider Parteien

  • Melde dich innerhalb von 7 Tagen beim AMS, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu wahren


🛡️ Was gilt beim Kündigungsschutz?

Bestimmte Personengruppen sind in Österreich besonders geschützt und können nicht oder nur sehr schwer gekündigt werden:

  • Schwangere & Eltern in Karenz

  • Präsenz- und Zivildiener

  • Betriebsräte

  • Arbeitnehmer*innen mit Behinderung (wenn sie begünstigt sind)

Hier ist eine Genehmigung durch das Arbeits- und Sozialgericht oder das Sozialministeriumservice erforderlich.


🧾 Was muss ich bei einer Kündigung noch beachten?

  • Resturlaub: Offene Urlaubstage werden entweder verbraucht oder ausbezahlt.

  • Dienstzeugnis: Du hast Anspruch auf ein einfaches Zeugnis – auf Wunsch auch ein qualifiziertes.

  • Abfertigung: Im System „Abfertigung neu“ bleibt dein Anspruch erhalten und wird weitergeführt (z. B. ins nächste Dienstverhältnis oder zur Vorsorgekasse).


🔍 Gut informiert, sicher gekündigt

Eine Kündigung ist kein Drama – wenn du deine Rechte kennst und korrekt vorgehst.
Ob du selbst kündigst oder gekündigt wirst: Es ist wichtig, die gesetzlichen Regelungen und Fristen zu kennen, alles schriftlich festzuhalten und den nächsten Karriereschritt gut zu planen.


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